OFD Frankfurt/M. - S 0171 A - 171 - St 53

Förderung und Organisation alternativer Wohnformen von Menschen verschiedenen Alters und Herkunft

Bezug:

Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist die Förderung des generationsübergreifenden Wohnens weder ein gemeinnütziger (§ 52 AO) noch ein mildtätiger (§ 53 AO) Zweck.

OFD Frankfurt/M. v. - S 0171 A - 171 - St 53

Fundstelle(n):
LAAAC-64363