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KSR Nr. 12 vom Seite 1

Nachträgliches Entgelt für Bezugsrechte

BFH verlangt eine Abspaltung aus dem Erlös bei Verkauf der Altaktien

Bernhard Paus

Nimmt ein Gesellschafter einer AG oder GmbH nicht an einer Kapitalerhöhung teil und erhält er für den Verzicht auf seine Bezugsrechte ein Entgelt, ist darin bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung (seit 2002 mindestens 1 %) ein anteiliger Verkauf der Beteiligung zu sehen. Bei dieser Beurteilung bleibt es auch dann, wenn das Entgelt nur (und erst) bei Eintritt einer (aufschiebenden) Bedingung zu zahlen ist. Ein solches Entgelt für ein Bezugsrecht hat der BFH jetzt auch angenommen, wenn später die Altaktien zu einem wesentlich höheren Preis veräußert werden.

Kapitalerhöhung und Option für Altaktien

Die Gesellschafter einer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen AG einigten sich mit einem ausländischen Unternehmen darüber, dass dieses eine Mehrheitsbeteiligung erwerben solle, indem das Stammkapital um mehr als 100 % erhöht wurde. Der neue Gesellschafter, der allein die neuen Aktien übernahm, hatte neben dem Nominalbetrag von 13 Mio. DM eine Bareinlage in das Vermögen der AG von 30 Mio. DM zu leisten. Gleichzeitig räumten ihm die Altgesellschafter durch ein verbindliches Kaufangebot das Recht ein, ihre Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem Preis von rund 180 Mio...