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BMF 02.11.2007 IV B 3 - S 1301 Mex/0, NWB 50/2007 S. 379

Doppelbesteuerung | DBA Mexiko: Einführung der IETU in Mexiko

Das mexikanische Finanzministerium hat die Einführung der IETU (Impuesto Empresarial a Tasa Única, deutsch: Unternehmensteuer zu einem einheitlichen Satz) zum mitgeteilt und gebeten, diese Steuer als Steuer im Sinne des DBA Mexiko anzuerkennen. Das -Mex/0 NWB RAAAC-64883 nach Prüfung die IETU als Steuer im Sinne des DBA Mexiko anerkannt und dies dem mexikanischen Finanzministerium mitgeteilt (Art. 2 Abs. 4 i. V. mit Abs. 3 Buchst. a, Art. 3 Abs. 1 Buchst. f DBA Mexiko).