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BGH 11.07.2007 XII ZR 197/05, NWB 50/2007 S. 386

Straßenverkehrsrecht | Ausweichen vor Tieren auf der Fahrbahn erlaubt

Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, handelt nicht generell grob fahrlässig ( NWB VAAAC-54109). Im Streitfall hatte der Fahrer nachts gegen 4 Uhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h auf der Autobahn den Wagen reflexartig nach rechts gezogen und dabei mit dem Fahrzeug die Leitplanke gestreift. Es entspreche – so das Gericht – der natürlichen Reaktion des Menschen, einem plötzlich auftauchenden Hindernis auszuweichen und einen Zusammenstoß zu vermeiden.