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BFH 16.01.2007 IX R 39/05, StuB 23/2007 S. 909

Erhaltungsaufwand beim Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros

Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie für die Erneuerung der Elektroinstallation im hierdurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Bezug: § 255 Abs. 2 HGB).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden. Auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung richtet sich – wie bei den Gewinneinkünften – der Begriff der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Danach ist von Herstellungskosten auszugehen, wenn Aufwendungen

  • der Herstellung eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts dienen, oder

  • der Erweiterung eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts dienen, oder

  • zu einer wesentlichen Verbesserung des Vermögen...