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BFH 26.09.2007 V R 54/05, StuB 23/2007 S. 913

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Heilberufe rechtsformunabhängig

(1) Für die Anwendung von § 4 Nr. 14 UStG 1993/1999 kommt es nach dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht auf die Rechtsform des Leistenden an. (2) Leistungen einer Personengesellschaft können nach § 4 Nr. 14 UStG 1993/1999 steuerfrei sein, wenn zwar nicht die Gesellschafter, aber die Angestellten der Personengesellschaft über die für eine Heilbehandlung erforderliche Berufsqualifikation verfügen (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1993/1999; Art. 13 Teil A Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Entsprechend der Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Steuerbefreiung von der Rechtsform hat der BFH erneut betont, dass die Leistungen einer Personengesellschaft auch dann steuerfrei sind, wenn die heilberuflichen Leistungen (im Streitfall krankengymnastische Leistungen) durch angestelltes Personal ausgeübt werden. Entscheidend ist allein, dass die Persone...