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NWB Nr. 51 vom Seite 4589

Eckpunkte der Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer

Das Kabinett hat am Eckpunkte zur Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer ab beschlossen. Die Bundesregierung wird auf Basis dieser Eckpunkte an die Länder herantreten, um schon vor dem Beginn des Gesetzgebungsverfahrens eine Verständigung mit den Bundesländern zu erreichen, in deren Hoheit der Ertrag und die Verwaltung dieser Steuer fallen. Der Gesetzentwurf soll im ersten Halbjahr 2008 auf den Weg gebracht werden. Die Eckpunkte im Einzelnen:

1. Umstellung aller ab dem erstmals in den Verkehr kommenden Personenkraftwagen im Sinne des geltenden Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf eine CO2- und schadstoffbezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten:

  • Einführung der nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für einen Fahrzeugtyp oder ein Einzelfahrzeug ermittelten CO2-Emissionen statt des Hubraums als steuerliche Bemessungsgrundlage,

  • Anwendung eines einheitlichen linearen CO2-Tarifs mit einem nicht besteuerten „CO2-Freibetrag” von nicht höher als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme Fahrzeuge begünstigt,

  • Umstellung des pauschalen Ausgleichs des Energiesteuervorteils (vormals Mineralölsteuer) für Personenkraftwagen mit Dieselmotor von Hubraum- auf CO2-Bezug,S. 4590

  • Begünstigung besonders schadstoffarmer Pers...