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NWB Nr. 51 vom Seite 4597 Fach 3 Seite 14887

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen nach dem JStG 2008

Kein Ende turbulenter Zeiten für ein althergebrachtes Rechtsinstitut in Sicht

Volker Schmidt und Heike Schwind

Durch das Jahressteuergesetz 2008 wird – ausgelöst durch Beanstandungen des Bundesrechnungshofs – das „historisch überkommene” Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf seinen Kernbereich reduziert, um „missbräuchliche Gestaltungen” und „Mitnahmeeffekte” zu verhindern. So formuliert es die Gesetzesbegründung. Künftig können also nur noch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile gem. § 13, § 15 Abs. 1 Nr. 1 und § 18 Abs. 1 EStG sowie Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), wenn mindestens eine 50%ige Beteiligung übertragen wird, gegen wiederkehrende Leistungen im Wege dieses Rechtsinstituts übertragen werden. Vor allem die Übertragung von Immobilien, Wertpapieren oder typisch stillen Beteiligungen ist in Zukunft nicht mehr in diesem Rahmen möglich. Dies stellt einen erheblichen Einschnitt dar und verschlechtert die Rahmenbedingungen u. a. für Immobilienbesitz erheblich. Der Gesetzgeber ist einmal mehr in seiner Angst vor Gestaltungsmissbrauch über das Ziel hinausgeschossen. Auch öffnet er im Rahmen der Übertragung von GmbH-Anteilen Rechtsstreitigkeiten Tür un...