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BSG 06.12.2007 B 14/7b AS 46/06 R, NWB 51/2007 S. 392

Sozialversicherungsrecht | Mit Nießbrauch belastetes Haus kein verwertbares Vermögen

Grundeigentum, das in absehbarer Zeit nicht verwertet werden kann und dessen Verwertung nicht vom Willen des Vermögensinhabers abhängt, ist kein anrechenbares Vermögen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Besteht im Übrigen Bedürftigkeit, sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss und nicht nur als Darlehen zu gewähren ( B 14/7b AS 46/06 R). Der Grundsicherungsträger kann ein Haus, das mit einem lebenslangen Nießbrauchsrecht zugunsten der Mutter des Arbeitslosen belastet ist, nicht als Vermögen im Rahmen eines Antrags auf Arbeitslosengeld II berücksichtigen.