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BFH 20.09.2007 IV R 10/07, NWB direkt 51/2007 S. 5

Vorgezogene Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters

Auch Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters, die er zum Ausgleich seines negativen Kapitalkontos geleistet hat und die nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht wurden (sog. vorgezogene Einlagen), sind geeignet – abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG – die Verluste späterer Wirtschaftsjahre als ausgleichsfähig zu qualifizieren (Fortentwicklung der Rechtsprechung).