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FG München 27.02.2007 13 K 5114/01, NWB direkt 51/2007 S. 5

Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe

Die Ausübung des Verpächterwahlrechts für eine Betriebsaufgabe setzt voraus, dass das Pachtverhältnis steuerlich anerkannt werden kann. Selbst wenn das Pachtverhältnis steuerlich nicht anerkannt werden kann, hat der Betriebsinhaber die Möglichkeit der Betriebsaufgabe, wenn die allgemeinen Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe vorliegen. Eine Betriebsaufgabe setzt u. a. voraus, dass das bisherige Betriebsvermögen nicht mehr für die angeblich aufgegebenen betrieblichen Zwecke genutzt wird. Reichen die entfalteten Tätigkeiten nicht mehr aus, um eine aktive Bewirtschaftung anzunehmen, steht dies der Betriebsaufgabe einer Landwirtschaft nicht entgegen. Eine aktive Bewirtschaftung einer Landwirtschaft liegt nicht mehr vor, wenn der Steuerpflichtige nur mehr das Grünland mäht und das gemähte Gras...