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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 44

Günstigerprüfung bei der „Rürup-Rente”, Günstigerprüfung bei der „Riester-Rente” und Günstigerprüfung beim Kindergeld im Zusammenspiel

von Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul und Dipl.-Hdl. Jörg Henkes, Saarbrücken

I. Sachverhalt

Die unbeschränkt steuerpflichtigen A (Ehemann) und B (Ehefrau) leben in gemeinsamem Haushalt mit ihren beiden Söhnen C (10Jahre) und D (8 Jahre). A ist leitender Angestellter in einem Kaufhaus. B ist Hausfrau und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Für die beiden Söhne haben die Eheleute im Veranlagungszeitraum 2007 jeweils 1 848 € Kindergeld erhalten. S. 45

A und B haben im Veranlagungszeitraum 2007 folgende Einkünfte:


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Einkünfte aus selbständiger Arbeit
5 239 €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
41 622 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
1 795 €

Folgende weitere Angaben sind bekannt:


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Aus der Lohnsteuerbescheinigung von A gehen folgende Angaben hervor:
Bruttoarbeitslohn 2007
45 000,00 €
(Bruttoarbeitslohn 2006
40 000,00 €)
einbehaltene Lohnsteuer vom Bruttolohn
5 686,00 €
einbehaltener SolZ
145,60 €
einbehaltene KiSt
213,76 €
Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung (davon zur gesetzlichen Rentenversicherung: 4 477,50 €)
9 450,00 €
- Beiträge zu einer „Riester-Rente” (A)
1 200,00 €
- Beiträge zu einer „Riester-Rente” (B)
300,00 €
- Beiträge zu einer „Rürup-Rente” (A)
1 500,00 €
- Beiträge zu einer privaten...