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IWB Nr. 24 vom Seite 1297 Fach 5 Italien Gr. 2 Seite 596

REITs – Real Estate Investment Trusts in Italien

Dr. Siegfried Mayr

Ab 2008 gibt es auch in Italien eine Sonderreglung für börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften (REITs). Nach dem Vorbild anderer Länder hat auch Italien zivilrechtliche und steuerliche Sonderregelungen für börsennotierte Immobiliengesellschaften eingeführt. Die italienische Bezeichnung dieser Gesellschaften lautet „Società di Investimento Immobiliare” (SIIQ). Dieser Beitrag stellt sie vor.

Die gesetzliche Grundlage für börsennotierte Immobiliengesellschaften enthält das Haushaltsgesetz für 2007, Abs. 119 bis 141. Weitere Einzelheiten sind in den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen vom geregelt. Die SIIQ unterscheiden sich wesentlich von den Immobilienfonds, die in Italien mit Gesetz Nr. 351 vom eingeführt wurden.

Die SIIQ ist kein neuer Gesellschaftstyp, sondern eine normale Aktiengesellschaft mit Sitz in Italien. Auf sie findet das normale Gesellschaftsrecht Anwendung. Ihre Aktien müssen an einem organisierten Markt in Italien (Börse) notiert sein. Nachdem sie an der Börse notiert ist, unterliegt die SIIQ der Aufsicht der Banca d’Italia und der Börsenaufsichtsbehörde (CONSOB). S. 1298

I. Voraussetzungen für die Qualifikation ...