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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 142/06 EFG 2008 S. 345 Nr. 4

Gesetze: VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 3 Abs. 1

Einbezug selbstgetragener Schadensaufwendungen

Leitsatz

Vom Versicherungsnehmer selbstgetragene Schadensaufwendungen (verauslagte Schäden und selbstberechnete Abwicklungskosten) unterliegen nicht der Versicherungsteuer, da es sich insoweit nicht um Versicherungsentgelt i. S. des § 3 Abs. 1 VersStG handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 583 Nr. 9
EFG 2008 S. 345 Nr. 4
UVR 2008 S. 171 Nr. 6
CAAAC-65886

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