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BBEV Nr. 1 vom

Ausweitung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

von Bernd Rätke, Vorsitzender Richter FG Berlin-Brandenburg, Berlin

Der BFH dehnt mit das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auch auf Fälle aus, in denen der begünstigte Versorgungsempfänger existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält. Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung auf ( NWB VAAAA-94940).

I. Sachverhalt

Im Oktober 1996 schloss E, der spätere Erblasser, mit seiner damaligen Verlobten V einen Erbvertrag und begründete hierin ein Vermächtnis zugunsten der V. Aufgrund dessen sollte der spätere Erbe - der Kläger - Versorgungsleistungen an die V zahlen. Weiterhin sollte V als Vermächtnisnehmerin auch Grundstücke und sonstiges Vermögen erhalten. Später heirateten E und V. Nach dem Tod des E zahlte der Kläger eine monatliche Rente an V und wollte diese steuerlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG absetzen. Das FA lehnte dies ab; auch die Klage beim FG Bremen scheiterte ( NWB SAAAB-87502).

II. Entscheidung

Der BFH sah in dem Erbfall eine grundsätzlich steuerlich nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG begünstigte Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen. Die Vermögensübergabe erfolgte durch E als Erblasser an de...