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BBEV Nr. 1 vom

Verträge mit nahen Angehörigen: Grundsätze auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft anzuwenden

Redaktion

Besitzen die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinschaftlich jeweils zur Hälfte (Bruchteilsgemeinschaft) eine Immobilie und schließen sie einen Mietvertrag mit einem Verwandten eines der beiden Partner ab, sind die Grundsätze über die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen anzuwenden. Das hat der NWB NAAAC-62187 klargestellt.

I. Sachverhalt

M und F leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft in einem Einfamilienhaus. Jedem Partner gehört eine Hälfte (Miteigentumsanteil von je 50 %). Ein halbes Jahr nach dem Kauf des Einfamilienhauses schließen M und F einen schriftlichen Mietvertrag mit dem Bruder B der Frau.

Die Räume, die dem Bruder zur Verfügung standen, sind räumlich nicht getrennt von denen der M und F. Die Partner M und F machen für die Jahre 1998 und 1999 insgesamt einen Werbungskostenüberschuss bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von rund 30.000 DM geltend. Das FA lehnte diese Feststellungen u. a. mit der Begründung ab, das Mietverhältnis mit dem Bruder der F sei nicht wie unter Fremden Dritten üblich vereinbart worden.

Die eingelegten Einsprüche wies...