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BBEV Nr. 1 vom

Freigebige Zuwendung an Ehegatten: Innenverhältnis entscheidend

Redaktion

Ein Rentenstammrecht, das den Eltern als Gesamtgläubigern eingeräumt wurde, kann eine freigebige Zuwendung des einen an den anderen Elternteil darstellen. Das hat der NWB NAAAC-63052 entschieden: In diesem Fall hatte der Vater seinen beiden Söhnen Vermögen übertragen; diese räumten den Eltern als Gesamtgläubigern daraufhin ein Rentenstammrecht ein. Die Rentenzahlungen flossen jedoch auf ein Konto des Ehemanns, für das die Ehefrau eine Vollmacht besaß.

I. Sachverhalt

Eheleute M und F haben zwei Söhne: S und R. Dem Ehemann M gehörten Gesellschaftsanteile an einer GmbH und einer Verwaltungs-GbR. Diese Beteiligungen übertrug er an die beiden Söhne. Die Söhne verpflichteten sich, eine Versorgungsrente an die Eltern als Gesamtberechtigte zu zahlen. Die Rente überwiesen die Söhne in der Folgezeit auf ein Konto des Ehemanns, für das die Ehefrau bevollmächtigt war. Das FA sah in dieser Konstellation eine freigebige Zuwendung des Ehemanns an die Ehefrau und setzte daraufhin Schenkungsteuer fest.

Den dagegen eingelegten Einspruch wies das FA mit der Begründung zurück, die Ehefrau habe zivilrechtlich eine eigenständige Gläubigerstellun...