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FG Düsseldorf 06.06.2007 7 K 3484/04 H(L) , NWB direkt 52/2007 S. 3

Pflichtverletzung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz

Die Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, besteht auch dann, wenn er Zahlungen auf die von der GmbH geschuldeten Löhne mangels hinreichender finanzieller Mittel der Gesellschaft aus seinem eigenen Vermögen erbringt. Die Verletzung dieser Pflicht ist als grob fahrlässiges und damit haftungsbegründendes Verschulden zu werten. Die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Steuerausfall entfällt nicht aufgrund eines mangels Masse abgelehnten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.