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BBEV Nr. 1 vom Seite 21

Besteuerung deutsch-französischer Erb- und Schenkungsfälle

von Christina Chlepas, Nürnberg

Die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich spiegeln sich auch in der Zunahme von Schenkungen und Erbfällen, die beide Rechtsordnungen berühren, wider. Auf dem Gebiet der Ertrag- und Vermögensteuern haben beide Staaten durch den Abschluss eines DBA dafür Sorge getragen, dass eine Doppelbesteuerung in diesem Bereich vermieden wird. Allerdings fehlte bislang ein entsprechendes Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Durch den Abschluss des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich (BGBl 2007 II S. 1402; im Folgenden „DBA-E Frankreich”) soll dies zukünftig vermieden werden. Der folgende Beitrag erläutert die Rechtslage in Deutschland sowie in Frankreich und verschafft Ihnen einen Überblick über die Änderungen, die sich mit Inkrafttreten des DBA-E Frankreich ergeben werden.

I. Nationales deutsches Steuerrecht

Für das Zusammenspiel zweier Rechtsordnungen im Bereich des Internationalen Steuerrechts sind zunächst die jeweiligen nationalen Regelungen zu betrachten, da jedes Recht für sich bestimmt, welche Vorgänge es der Besteueru...