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FG München 19.09.2007 9 K 3594/06, NWB direkt 1/2/2008 S. 5

Vereinbarung zwischen geschiedenen Ehegatten über Wohnungsnutzung

Eine Vereinbarung zwischen geschiedenen Ehegatten über die Benutzung der gemeinsamen Wohnung führt zivilrechtlich zu einem Mietverhältnis zwischen der Grundstücksgemeinschaft und dem die Wohnung allein nutzenden Ehegatten. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Grundstücksgemeinschaft, die nach §§ 179 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festzustellen sind, können nur hinsichtlich der über den Miteigentumsanteil hinausgehenden Mehrnutzung des betreffenden Ehegatten entstehen. Der Grundstücksgemeinschaft fehlt die Einkunftserzielungsabsicht, wenn aufgrund der getroffenen Vereinbarung über die Kostenerstattung des die Wohung nutzenden Ehegatten während der Laufzeit der Nutzungsvereinbarung mit einem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu rechnen ist.