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BFH 18.09.2007 I R 75/06, NWB 1/2/2008 S. 2

Einkommensteuer | Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwand

Bewirtet ein Unternehmen im Rahmen einer Schulungsveranstaltung an dieser Veranstaltung teilnehmende Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, so unterliegt der Bewirtungsaufwand nach dem NWB FAAAC-66241 der Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG. – Anmerkung: Das Teilabzugsverbot für Bewirtungsaufwendungen ist nicht anwendbar, wenn Seminar-, Vortrags- und Schulungsveranstaltungen gegen Entgelt durchgeführt werden und das (Pauschal-)Entgelt Speisen und Getränke während der Veranstaltung umfasst, weil in diesen Fällen das Abzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG nicht greift (vgl. auch R 4.10 Abs. 5 Satz 6 EStR 2005).