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IWB Nr. 1 vom Seite 39 Fach 11a Seite 1170

Übergang zur Hinzurechnungsmethode bei Betriebsstätten EG-rechtskonform

Mit Anmerkung von Prof. Dr. Otmar Thömmes

, Columbus Container Services BVBA & Co. ./. Finanzamt Bielefeld-Innenstadt

Leitsatz

Die Art. 43 EG und 56 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Steuerregelung eines Mitgliedstaates nicht entgegenstehen, wonach die Einkünfte einer im Inland ansässigen Person aus Kapitalanlagen in einer Niederlassung mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ungeachtet eines Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Mitgliedstaat des Sitzes dieser Niederlassung nicht von der inländischen Einkommensteuer freigestellt sind, sondern unter Anrechnung der im anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer der inländischen Besteuerung unterliegen.

Anmerkung:

Mit dem vorliegenden Urteil des Gerichtshofes in der Rs. Columbus Container Services BVBA & Co. (im Folgenden: Columbus) vom ist nun das eingetreten, was zu befürchten war. Der Gerichtshof hat die Norm des § 20 Abs. 2 AStG nicht beanstandet und hat dazu mit einer sehr an der Oberfläche der Problematik bleibenden Begründung einige obiter dicta in die Welt gesetzt, die zu Überinterpretationen zulasten von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in einer ganzen Reihe von weiteren Fällen führ...