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FG Münster Urteil v. - 3 K 3608/04 F EFG 2008 S. 343 Nr. 4

Gesetze: UmwStG 2000 § 7, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, UmwStG 2000 § 5 Abs. 1

Umwandlungen:

Veräußerungsgewinn eines nach Formwechsel einer AG in eine KG ausscheidenden "Aktionärs", der erst nach dem Umwandlungsbeschluss Aktien erworben hat

Leitsatz

Erwirbt ein Gesellschafter einer AG nach dem Umwandlungsbeschluss der AG in eine AG u. Co. KG, aber vor Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister "Aktien" und scheidet er später nach der Eintragung gegen Abfindung aus der KG aus, so hat er keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern. Es bleibt vielmehr dabei, dass der Gesellschafter Anteile einer Körperschaft (Aktien) veräußert hat.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 343 Nr. 4
BAAAC-67356

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