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LSG Hessen 18.10.2007 L 8 KR 228/06, NWB 3/2008 S. 18

Krankenversicherung | Einstellung der Krankengeldzahlung nach Aktenlage unzulässig

Ist eine Krankenkasse der Auffassung, dass ein Versicherter trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld hat, kann sie sich nicht allein auf eine Stellungnahme ihres medizinischen Dienstes berufen. Will die Kasse Leistungen verweigern, muss sie ein medizinisches Gegengutachten vorlegen (). Im Streitfall hatte die Kasse einer Patientin, die unter depressiven Störungen litt und von ihrer Ärztin darum für längere Zeit krankgeschrieben worden war, zunächst für ein halbes Jahr Krankengeld gezahlt. Dann stellte sie die Zahlungen ein und berief sich dazu auf den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Nach dem rechtskräftigen Urteil des LAG müssen i. d. R. auch die behandelnden Ärzte befragt bzw...