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BFH 07.08.2007 VII R 12/06 , NWB direkt 3/2008 S. 3

Prozessvollmacht umfasst die Aufrechnung

Eine Prozessvollmacht ermächtigt dazu, mit einem Kostenerstattungsanspruch des Vollmachtgebers gegen die Forderung aufzurechnen, zu deren Abwehr die Vollmacht erteilt worden war. Entsprechendes gilt für die Entgegennahme einer Aufrechnungserklärung des Kostenschuldners.