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BFH 28.11.2007 X R 12/07, NWB direkt 3/2008 S. 4

Erhöhter Freibetrag bei Betriebsveräußerung

Auch nach Neufassung durch das Jahressteuergesetz 1996 kann der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG nur gewährt werden, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat.