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BMF 17.12.2007 IV C 3 - S 2342/07/0001, NWB direkt 3/2008 S. 5

Neuregelung bei der ertragsteuerlichen Behandlung der Geldleistungen in der Kindertagespflege verschoben

Das BMF hat erneut zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege Stellung genommen. Danach besteht die Steuerpflicht für aus öffentlichen Geldern gezahlte Pflegegelder erst ab 2009.