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BFH 18.10.2007 V B 164/06 , NWB direkt 3/2008 S. 9

Anwendung der Kleinunternehmerregelung

§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 gilt nach seinem Sinn und Zweck grundsätzlich auch dann, wenn bereits zu Beginn des Jahres voraussehbar ist, dass der Jahresumsatz wieder unter die Grenze von 17 500 € sinken wird.