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BFH 01.07.2008 II R 38/07, NWB direkt 3/2008 S. -1

Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für wertverbessernde Renovierungsarbeiten

Vor dem Erbfall getätigte Aufwendungen des Hofnacherben für wertverbessernde Renovierungsarbeiten an zum Nachlass gehörenden Wohnungen können nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn im maßgebenden Zeitpunkt des Todes der Vorerbin kein Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruch bestanden hat. Davon ist auszugehen, wenn die Arbeiten auf eigene Kosten in der Erwartung zukünftigen Eigentumserwerbs ausgeführt worden sind. Die von ihm getätigten Aufwendungen waren nicht zur Erhaltung oder Wiederherstellung dieses (damaligen) Bestands der Gebäude notwendig, sondern dienten als Umbau- und Renovierungsmaßnahmen ihrer Verbesserung.