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NWB direkt Nr. 3 vom

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Gewinnminderungen aus Gesellschafterdarlehen

Gemäß § 8b Abs. 3 KStG sollen Gewinnminderungen aus Gesellschafterdarlehen bzw. Darlehen nahe stehender Personen oder rückgriffsberechtigter Dritter und aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten, die für solche Darlehen hingegeben wurden, bei der Einkommensermittlung des Gesellschafters unberücksichtigt bleiben. Betroffen sind insbesondere Verluste aus der Veräußerung von Anteilen wie auch aus Teilwertabschreibungen. § 8b Abs. 3 Satz 4 bis 8 KStG dehnt die steuerliche Nichtberücksichtigung von Gewinnminderungen auf solche im Zusammenhang mit Darlehensforderungen und aus der Inanspruchnahme einer gestellten Darlehenssicherheit aus. In dem Beitrag „Gewinnminderungen aus Gesellschafterdarlehen” NWB OAAAC-67625 stellen Schmidt/Schwind die Neuregelung des § 8b Abs. 3 KStG vor.

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