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BFH  - IV R 13/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 5, BewG § 51a, EStG § 15

Rechtsfrage

1. Erzielt eine GmbH & Co. KG aus gemeinschaftlicher Tierhaltung (Schweinemast) auch dann Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die sachlichen aber nicht die personellen Voraussetzungen des § 51a BewG erfüllt sind, weil an der Gesellschaft auch Kapitalgesellschaften beteiligt sind?

2. Ist das Finanzamt an der rückwirkenden Umqualifizierung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach den Grundsätzen der Verwirkung gehindert, wenn die ursprünglichen Festsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind? Können aus der Untätigkeit des Finanzamts (keine Erteilung einer neuen Steuernummer wegen Änderung der Einkunftsart) Vertrauensfolgen abgeleitet werden?

Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gesellschafter; Kapitalgesellschaft; Tierhaltung; Treu und Glauben; Verwirkung

Fundstelle(n):
HAAAC-67717

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