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FG München Urteil v. - 6 K 3092/05

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1

Prozess- und Anwaltskosten bei den Einkünften aus VuV

Leitsatz

Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Prozesskosten des Vermieters sind Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit sachlich mit dem Mietverhältnis zusammenhängt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-67886

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