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FG München  v. - 10 K 4702/06

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3, InsO § 80 Abs. 1

Prozessvollmacht

Insolvenz

Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag

Leitsatz

Gibt der Insolvenzverwalter einen Prozess aus dem Insolvenzbeschlag frei, erlangt der Insolvenzschuldner die Prozessführungsbefugnis zurück. Der Prozessbevollmächtigte hat daher auf Anordnung des Gerichts eine Bevollmächtigung durch den Insolvenzschuldner nachzuweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAC-67895

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