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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 736/03

Gesetze: EStG § 7g

Rücklagenbildung nach § 7 g EStG bei Betriebserweiterung

Leitsatz

  1. Das Gesetz enthält in § 7g keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und wie nachzuweisen/glaubhaft zu machen ist, dass eine Investition i. S. von § 7g EStG beabsichtigt ist. Der Stpfl. ist daher nicht gehalten, die Absicht einer Investition nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

  2. Plant der Stpfl. durch die der Rücklagenbildung zu Grunde liegenden Investitionen eine wesentliche Erweiterung seines bereits bestehenden Betriebes, müssen die WG, für die eine Rücklage gebildet werden soll, bereits verbindlich am maßgeblichen Stichtag bestellt worden sein.

Fundstelle(n):
ZAAAC-67912

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