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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1571/05

Gesetze: EStG 1997 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, EStG 1997 § 7 Abs. 4, EStG 1997 § 4 Abs. 1 Nr. 5, EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 5, EStG 1997 § 52 Abs. 15

AfA-Bemessungsgrundlage für eine ehemalige Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme und einigen Jahren Leerstand vermietet wird

Leitsatz

Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung einer ehemaligen Altenteilerwohnung, die nach erfolgsneutraler Entnahme aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und einigen Jahren Leerstand zur Erzielung privater Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt wird, sind die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bereits in Anspruch genommenen AfA, also der Buchwert. Eine „Einlage” der Wohnung in die Einkunftssphäre zum Teilwert kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Leerstand die Dreijahresfrist des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG überschritten hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAC-68476

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