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BFH  - IX R 90/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG 1998 § 10d Abs 3, EStG § 10d Abs 4 S 6, EStG § 52 Abs 25 S 5, AO § 169, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 181 Abs 5

Rechtsfrage

Antrag in 2003 auf gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den bzw. ohne Veranlagung zur Einkommensteuer:

Ist für den Beginn der Feststellungsfrist § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO entsprechend anzuwenden; besteht eine Erklärungspflicht? Oder war die Feststellungsfrist bei Antragstellung bereits abgelaufen?

Inwiefern ist § 181 Abs. 5 AO bzw. § 10d Abs. 4 Satz 6 i.V.m. § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2007 zu berücksichtigen?

Anwendungsvorschrift; Beginn; Feststellungsfrist; Verlustfeststellung

Fundstelle(n):
KAAAC-68591

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