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KSR Nr. 2 vom Seite 4

1%-Regelung hindert nicht weiteren Werbungskostenabzug

Und: Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen darf nicht an überspannte Anforderungen geknüpft werden.

Dr. Susanne Tiedchen

Der VI. Senat des BFH hatte einmal mehr Gelegenheit, sich zu zwei Streitpunkten zu äußern, die jeder für sich von erheblichem Interesse für Arbeitnehmer sind. Zum einen war zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer, der eigene Aufwendungen auf das vom Arbeitgeber gestellte Dienstfahrzeug tätigt und den Nutzungsvorteil nach der 1%-Regelung ermittelt, diese eigenen Aufwendungen auch steuerlich geltend machen kann. Zum anderen war der Dauerbrenner „Ehegatten-Arbeitsverhältnis”, diesmal eine bei ihrem selbst nichtselbständig tätigen Ehemann angestellte Ehefrau, Gegenstand der Entscheidung. S. 5

Werbungskostenabzug trotz 1%-Regelung

Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in der für die Streitjahre anwendbaren Fassung gilt für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG getroffene Regelung entsprechend. Danach ist der Wert dieser Nutzung grundsätzlich für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen. Die sog. 1 %-Regelung ist grundsätzlich zwingend, sofern nicht nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG der Wert der Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt wir...