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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 2 V 316/07 EFG 2007 S. 1830 Nr. 23

Gesetze: AO § 69, AO § 34, AO § 71, AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, AO § 88, AO § 5, FGO § 102, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Haftung durch den faktischen GmbH-Geschäftsführer

Überprüfung der Ermessensausübung des Finanzamts bei Sachverhaltsänderung im AdV-Verfahren gegen Haftungsbescheid

Leitsatz

1. Als faktischer Geschäftsführer einer GmbH, der zur Haftung nach §§ 69, 34 AO herangezogen werden kann, ist derjenige anzusehen, der –ohne formell zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden zu sein– den Anschein erweckt, für eine GmbH als Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter auftreten zu dürfen und als solcher nach außen hin auftritt. Faktischer Geschäftsführer ist nicht, wer von einer ihm eingeräumten Kontovollmacht Gebrauch macht.

2. Eigene Ermittlungen des Finanzamts wegen des Vorliegens einer Steuerstraftrat sind bei einem rechtskräftigen Strafurteil grundsätzlich entbehrlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich die zur Inanspruchnahme führende Straftat aus den Feststellungen des Strafgerichts nicht zweifelsfrei ergibt.

3. Haftungsinanspruchnahme nach § 71 AO: Das bloße Abheben von Geldern einer GmbH ist eine neutrale, der Steuerhinterziehung nicht weiter förderliche Handlung, denn die steuerliche Erfassung der von der GmbH getätigten Umsätze wird hierdurch nicht erschwert.

4. Führt das Finanzamt im Einspruchsverfahren wegen der Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Haftungsbescheides bei noch nicht abgeschlossenem Einspruchsverfahren hinsichtlich des Haftungsbescheids erstmalig aus, dass der Antragsteller nach § 71 AO haftet, weil es von einem anderem Sachverhalt ausgeht, obwohl sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht geändert haben, ist bei der Nachprüfung der Ermessensausübung durch das FG im gerichtlichen Verfahren wegen der AdV gleichwohl zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids bestehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 67 Nr. 3
EFG 2007 S. 1830 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2247
SAAAC-69209

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