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BBEV Nr. 3 vom

Keine Schenkung bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung durch den Gesellschafter auf die GmbH

von Bernd Rätke, Vorsitzender Richter FG Berlin-Brandenburg, Berlin

Die unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Gesellschafter auf die GmbH stellt keine Schenkung dar, sondern ist nach dem durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Die Übertragung ist daher nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.

I. Sachverhalt

Die Klägerin war eine gemeinnützige GmbH, die ein Krankenhaus betrieb. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin war ein Diakoniewerk, welches der Klägerin nach ihrer Gründung unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück bestellte, das mit einem Krankenhaus bebaut war. Das FA sah die Bestellung des Erbbaurechts als grunderwerbsteuerpflichtig an.

II. Entscheidung

Der BFH bejahte die Grunderwerbsteuerpflicht für die Bestellung des Erbbaurechts gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG, wonach Schenkungen von der Grunderwerbsteuer befreit sind, sei im Streitfall nicht gegeben.

Übertrage ein Gesellschafter ein Wirtschaftsgut (z. B. Erbbaurecht oder Grundstück) auf seine Kapitalgesellschaft, stehe der Gesellschaftszweck im Vordergrund. Es handele sich damit um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang und nicht um eine Schenkung. Dies gelte auch dann, wenn

  • die Kapital...