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FG Baden-Württemberg 20.08.2007 8 V 1/07, NWB direkt 6/2008 S. 11

Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung von Kombinationskraftwagen

Es kann dahinstehen, ob nach ersatzloser Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG oder nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 KraftStG erfolgt. Der im KraftStG nicht geregelt Begriff des Pkw richtet sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften; dabei kommt es auf die verkehrsrechtliche Einstufung eines Kfz durch die Verkehrsbehörden als Pkw oder anderes Fahrzeug nicht an. Die Richtlinie 70/156/EWG i. d. F. der Richtlinie 2001/116/EG enthält keine Bestimmung über die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung von Kfz in die Klasse Pkw, so dass insoweit das nationale Recht für die verkehrsrechtliche Einstufung eines Kfz maßgebend ist (Anschluss an ). Als Pkw im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Sinne gilt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG i. V. mit § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG ein Kfz, das nach Bauart und Ein...