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IWB 3/2008 S. 1253

Österreich | Erbschaftsteuer und Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer (DBA-Erbschaftsteuer) wurde von deutscher Seite zum 31.12.2007 gekündigt. Bis zum Auslaufen der Erbschaftsteuer am 1.8.2008 herrscht somit ein abkommensloser Zustand, sodass der unentgeltliche Übergang von Todes wegen in diesem Zeitraum grundsätzlich der Erbschaftsteuer in Deutschland und Österreich unterliegt.

Am 3.1.2008 hat jedoch das österreichische BMF bekräftigt, dass im Zeitraum zwischen dem Jahresbeginn und dem 1.8.2008 eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen ist. Denn es gibt eine fixe Zusage des deutschen BMF zum Abschluss eines Übergangsabkommens mit Rückwirkung zum 1.8.2008, wenngleich dessen Text noch nicht vorliegt. Um Härtefälle zu vermeiden, wird das BMF in den nächsten Tagen ...