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IWB 3/2008 S. 1255

Portugal | Steueränderungen für die Freizone Madeira ab 2007

Die Änderung des Gesetzes über die Ende November 2007 beschlossenen neuen steuerlichen Regelungen für die Freizone Madeira ist Mitte Januar 2008 veröffentlicht worden. Danach können die Steuervergünstigungen für Unternehmen mit Sitz im International Business Centre of Madeira (IBCM), die von der EU-Kommission als Regionalbeihilfe genehmigt wurden, rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft treten.

Ab 2007 neu gegründeten und im IBCM zugelassenen Unternehmen wird ein ermäßigter Körperschaftsteuersatz von 3 % für 2007 bis 2009, von 4 % für 2010 bis 2012 und von 5 % von 2013 bis 2020 gewährt. Darüber hinaus gibt es Steuerbefreiungen bei der Gemeinde- und Grunderwerbsteuer.

Die Voraussetzungen sind, dass das Unternehmen innerhalb der ersten sechs Monate entweder ein bis fünf neue Arbeitsplätze schafft un...