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FG Münster Urteil v. - 9 K 4673/04 K,F

Gesetze: AO § 124 Abs. 1KStG a.F. § 8 Abs. 4 Satz 1 AO § 119 Abs. 1

Verfahren, Körperschaftsteuer

Wirksamkeit und Auslegung eines Steuerverwaltungsakts, Zeitpunkt des Wegfalls des Verlustabzugs nach § 8 Abs. 4 KStG i.d.F. des UntStRefFortG

Leitsatz

1.) Ein Feststellungsbescheid, in dem dessen Verhältnis zu einem vorangegangenen Feststellungsbescheid für denselben Feststellungszeitraum nicht ausdrücklich bezeichnet ist, ist nach einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung wirksam, wenn sich aus den Umständen zwingend ergibt, dass es sich um einen Änderungsbescheid handelt.

2.) Der Wegfall des Verlustabzugs gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 KStG erfolgt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale der Vorschrift, sondern rückwirkend vom Zeitpunkt der Anteilsübertragung an. Dies gilt auch für die durch das UntStRefFortG vom (BGBl. I 1997, 2590) geänderte Fassung der Vorschrift.

Fundstelle(n):
KAAAC-70677

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