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BFH 06.12.2007 V R 42/06, StuB 4/2008 S. 158

Umsatzsteuer | Keine tauschähnliche Leistung bei sog. Personalbeistellung

(1) Voraussetzung für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung ist, dass sich zwei entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 gegenüberstehen, die lediglich durch die Modalität der Entgeltvereinbarung (Tausch) miteinander verknüpft sind. (2) Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei ihm, dem Auftraggeber, unentgeltlich angestellte Mitarbeiter lediglich zur Durchführung des konkreten Auftrags (sog. Personalbeistellung), liegt keine sonstige Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG 1999 vor (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 UStG 1999).

Praxishinweise: Der Wert einer Personalüberlassung wäre nach Tauschgrundsätzen zu besteuern, wenn der Unternehmer, dem das Personal überlassen wird, unabhängig von den Vorstellungen und dem Willen des Überlassenden über die Verwendung bestimmen darf und kann. Dies ist aber ...