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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 3 V 3260/07 EFG 2008 S. 502 Nr. 7

Gesetze: WG Art. 7 Richtlinie 76/308/EWG Art. 24 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Anforderungen an Vollstreckungsersuchen einer Steuerbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaats nach dem Gesetz zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (EG-BeitrG)

Leitsatz

Vollstreckt ein inländisches Finanzamt aufgrund eines auf Art. 7 der Richtlinie 76/308/EWG beruhenden Vollstreckungsersuchens der finnischen Steuerverwaltung wegen rückständiger finnischer Einkommensteuer, so bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Leistungsgebots, wenn der Schuldner den Erhalt bzw. die Bekanntgabe der zugrunde liegenden finnischen Steuerbescheide bestreitet, wenn zudem die finnische Behörde nicht wie in § 4 Abs. 1 EG-BeitrG vorausgesetzt den „vollstreckbaren Titel in amtlicher Ausfertigung oder beglaubigter Kopie”, sondern nur tabellarische Angaben zu ihrer Forderung vorgelegt hat, aus denen sich die Rechtsgrundlage der beizutreibenden Steuern sowie die Art und Weise der Zustellung der zu vollstreckenden Verwaltungsakte nicht entnehmen lässt, und wenn ferner eine ausdrückliche Bestätigung der finnischen Behörde i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, b EG-BeitrG fehlt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 779 Nr. 12
EFG 2008 S. 502 Nr. 7
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2008 S. 541
OAAAC-71143

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