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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 125/05

Gesetze: EStG § 15, EStG § 18

Zur künstlerischen Tätigkeit eines Film-Editors

Leitsatz

Die Arbeiten eines Film-Editors können eine eigenschöpferische Leistung darstellen und eine künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Unschädlich ist insofern, dass der Film-Editor erst in der Postproduktion nach der originären Arbeit von Regie und Kameraführung tätig wird.

Fundstelle(n):
NAAAC-71152

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