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IWB 4/2008 S. 1261

Ungarn | Einführung der Immobiliensteuer ab 2009

Das im November 2007 beschlossene Gesetz schreibt den Kommunen vor, ab Januar 2009 die Immobiliensteuer – sie gilt künftig auch für Unternehmen – auf der Basis des Wertes von Bauten zu erheben. Dabei legt es die Ober- und Untergrenzen der Wertstufen fest, die sich nach Gebäudeart und Region richten. Die Steuer soll bis zu 2 % des veranschlagten Wertes betragen. Die Bewertungsmethoden sind im Einzelnen noch nicht geregelt.