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BBK Nr. 5 vom Seite 255 Fach 20 Seite 2224

Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände nach BilMoG

Übersicht zu den wesentlichen Änderungen im HGB und ein Vergleich mit den Regelungen der IFRS

Klaus Wiechers

Ziel des geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es, das gewachsene deutsche Bilanzrecht zu einer dauerhaften und vollwertigen Alternative zu den IFRS weiterzuentwickeln. Dabei soll ein Spagat gelingen, einerseits das altbewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk auszubauen, das den IFRS gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist; andererseits soll das traditionelle Verständnis der HGB-Bilanz als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung bewahrt werden. Eine weitreichende und in der Praxis im Hinblick auf Ermessensspielräume spannende Neuregelung betrifft die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände einschließlich der Behandlung eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes. Nachfolgend werden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach altem und neuem Recht einander gegenübergestellt und mit den IFRS verglichen.

Arbeitshilfe und infoCenter

HGB-Synopse → www.nwb.de → ReformRadar → BilMoG → Materialien

Immaterielle Vermögensgegenstände (HGB, EStG) NWB RAAAB-05671

S. 256

I. Immaterielle Vermögensgegenstände im Überblick

Zu den immateriellen V...