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FG Münster 10.05.2007 6 K 2818/03 F, NWB direkt 11/2008 S. 4

Widerstreitende Steuerfestsetzung

An der für die Anwendung des § 174 Abs. 3 AO notwendigen Kausalität zwischen Nichterfassung des Sachverhalts und der Auffassung, der Sachverhalt sei in einem anderen Verfahren zu berücksichtigen, fehlt es, wenn die Finanzbehörde die Besteuerung stiller Reserven unterlässt, weil sie annimmt, die Wirtschaftsgüter seien nach wie vor steuerlich verstrickt.