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FG Sachsen 05.01.2007 4 K 1595/03, NWB direkt 11/2008 S. 11

Abführung von Lohnsteuer durch Arbeitgeber als Arbeitslohn

Werden die laufenden Bezüge des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH wegen Liquiditätsschwierigkeiten der GmbH gestundet und später als Darlehen zur Verfügung gestellt, so dass kein Lohnzufluss erfolgt, führt die irrtümlich von der GmbH abgeführte Lohnsteuer für diese Bezüge zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.